Der Gesetzentwurf zur dritten Option
Heute hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben und damit die Einführung einer 3. Geschlechtsoption beschlossen. Damit setzt die große Koalition eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um, deren Umsetzung bis Ende 2018 befristet war.
Neben „männlich“ und „weiblich“ soll im Geburtenregister demnach künftig auch der Eintrag „divers“ möglich sein. Dies soll aber nur Personen möglich sein, die medizinisch nachweisen können, dass bei Ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Jens Brandenburg, Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag für LSBTI, meint dazu:
„Es bleibt also beim halbherzigen Entwurf von Innenminister Seehofer zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Nach weitreichenden Ankündigungen in der CSD-Saison ist die SPD vor Herrn Seehofer eingeknickt. Für die geschlechtliche Identität eines Menschen gibt es keinen besseren Experten als diesen Menschen selbst. Deshalb darf es keinen Gutachtenzwang geben. Die Selbstbestimmung aller Menschen muss unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität im Mittelpunkt stehen. Fraglich ist ganz grundsätzlich, wofür wir den Geschlechtseintrag im Geburtsregister heutzutage überhaupt noch brauchen.“