Dr. Jens Brandenburg

Änderung des Infektionsschutzgesetzes erlaubt keinen flächendeckenden Hochschul-Lockdown

Zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die morgen im Bundestag in zweiter dritter Lesung beraten wird, erklärt Jens Brandenburg, Bildungspolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, mit Blick auf die Hochschulen:

„Ein flächendeckender Hochschul-Lockdown darf sich nie wiederholen. Unter der sozialen Isolation hat der akademische Diskurs und die psychische Gesundheit einer ganzen Generation gelitten. Mit hohen Impfquoten und funktionierenden Hygienekonzepte sind die Hochschulen inzwischen gut aufgestellt. Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes stellt klar: Die Länder können bei Bedarf weiterhin Auflagen an die Fortführung des Hochschulbetriebs knüpfen. Von automatischen Schließungen kann aber keine Rede sein. Die drei Millionen Studierenden dürfen in der Pandemie nicht erneut unter die Räder geraten.“