Dr. Jens Brandenburg

Antwort von Justizministerin Lambrecht auf Offenen Brief zum Abstammungsrecht

Nach den Urteilen des Oberlandesgerichtes Celle und des Berliner Kammergerichtes, die das Abstammungsrechts in § 1592 BGB für verfassungswidrig halten, haben Katrin Helling-Plahr und Jens Brandenburg einen offenen Brief an Justizministerin Christine Lambrecht geschrieben. Darin fordern sie die Ministerin auf, das Abstammungsrecht endlich zu reformieren. Die Antwort der Ministerin lässt darauf schließen, dass die aktuelle Bundesregierung keine Reform des Abstammungsrechts auf den Weg bringen wird.

Dr. Jens Brandenburg, LSBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, erkärt dazu:

„Das Celler Urteil lässt die Bundesregierung offenbar kalt. Die versprochene Reform des Abstammungsrechts sitzt die Bundesjustizministerin aus. Es ist höchste Zeit, dass lesbischen Elternpaaren endlich die aufwändige Stiefkindadoption erspart bleibt. Sie belastet Zwei-Mütter-Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind. Andere Konstellationen von Regenbogenfamilien dürfen bei der Reform aber nicht unter die Räder geraten. Wenn ein schwules und ein lesbisches Paar ein Kind zeugen und gemeinsam erziehen wollen, soll sich der leibliche Vater die Elternschaft nicht erst vor Gericht erstreiten müssen. Mehrelternfamilien und frühe Elternschaftsvereinbarungen müssen zum Wohle des Kindes endlich anerkannt werden. Das Familienrecht muss der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, nicht umgekehrt.“

Katrin Helling-Plahr, Expertin für Rechtspolitik und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, ergänzt:

„Mit dieser Bundesregierung wird es keine Reform für Regenbogenfamilien geben. Sie lässt wertvolle Zeit verstreichen und offenbart sich als Bremse gesellschaftlichen Wandels. Die Urteile von zwei Obergerichten nimmt die Bundesjustizministerin lediglich mit Interesse zur Kenntnis und ordnet sich ansonsten dem CSU-geführten Innenministerium unter, das scheinbar kein Interesse hat die Vielfalt familiären Zusammenlebens endlich auch im Recht abzubilden.

Aber auch Frau Lambrecht ignoriert die Lebenswirklichkeit. Mehrelternschaftliche Konstellationen seien der Rechtsordnung fremd, heißt es aus dem Ministerium. Sie scheint bis heute nicht den Sinn und Zweck einer Reform verstanden zu haben. Der Gesetzgeber muss endlich der Lebenswirklichkeit gerecht werden, nicht umgekehrt. Die gleichberechtigte Mehrelternschaft ist längst Realität. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass nicht etwa leibliche Elternteile auf dem Rücken der Kinder qua Gesetz ausgebootet werden. Daher muss die Einführung einer automatischen Mit-Mutterschaft zusammen mit der Implementierung der rechtlichen Mehrelternschaft gedacht werden. Auch schwule Paare mit Kinderwunsch haben es verdient rechtlich anerkannt zu werden. Wir Freien Demokraten im Deutschen Bundestag pochen weiterhin auf eine Reform im Familienrecht, die dem gesellschaftlichen Wandel gerecht wird und homosexuelle Paare nicht weiter diskriminiert.“